Satzung unseres Fanclubs

 

 

 

§ 1    Gründung, Zweck und Aufgabe

 

Der BVB Fanclub „Westerwald Borussen 09“ wurde am 21.August.2009 gegründet.

 

Der Fanclub hat mit seinen Mitgliedern das Bestreben den Ballspielverein Borussia Dortmund 1909 während seiner Heim- und Auswärtsspiele zu unterstützen und die Interessen des Vereins zu wahren.

 

Hierbei ist von besonderer Bedeutung die Pflege von Gemeinschaftssinn, die Heranführung zur Verantwortung in der Gemeinschaft, der Abbau von Vorurteilen und Klischees und die Integration von Randgruppen in die Gesellschaft.

 

Des weiteren werden gemeinsame Clubveranstaltungen durchgeführt.

 

Dieses Ziel wird durch sportliche, kulturelle und gesellige Veranstaltungen verwirklicht.

 

 

 

§ 2    Name, Sitz, Fanclubfarben & Geschäftsjahr

  

·         Der Fanclub führt den Namen „Westerwald Borussen 09“

 

·         Sitz des Fanclubs ist Driedorf-Roth

 

·         Die Fanclubfarben sind Schwarz-Gelb

 

·         Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

   

 

§ 3    Mitgliedschaft

 

Grundsätzlich kann jede Person Mitglied des Fanclubs werden, wenn Sie sich mit den Zielen, der Satzung und der Geschäftsordnung des Fanclubs schriftlich einverstanden erklärt.

 

Der Vorstand entscheidet in letzter Instanz über die Aufnahme von Mitgliedern.

 

Kinder und Jugendliche, die das 18te Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten als außerordentliche Mitglieder und sind nicht stimmberechtigt.

 

 

 

§ 4    Beiträge

  

·         Die Beiträge werden durch die Geschäftsordnung geregelt

 

·         Die Höhe des Jahresbeitrages wird durch eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei einer Mitgliederversammlung beschlossen

 

·         Kinder bis 12 Jahre zahlen keinen Jahresbeitrag

 

·         Jugendliche bis 18 Jahre zahlen 10,- € Jahresbeitrag

 

      Erwachsene zahlen 20,- € Jahresbeitrag

 

 

 

§ 5    Rechte und Pflichten

  

·         Jedes Mitglied ist nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei einer Vollversammlung stimmberechtigt

 

·         Jedes volljährige Mitglied kann in den Vorstand gewählt werden

 

·         Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Mitgliederversammlung oder beim Vorstand Anträge zu stellen.

 

·         Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Fanclubs nach besten Kräften zu fördern und sich dafür einzusetzen, dass dem Ansehen des Fanclubs kein Schaden zugeführt wird

 

 

 

§ 6    Organe des Fanclubs

  

·         Der Vorstand

 

·         Die Vollversammlung

 

  

 

§ 7    Mitgliederversammlung

  

Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen.

 

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn:

 

a.       Der Vorstand es beantragt

 

b.      Mindestens 51 % der Mitglieder es beantragen.

 

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

 

Zu einer Wahl in den Vorstand oder als Kassenprüfer ist die absolute Mehrheit erforderlich.

 

Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

In der Regel wird durch Handzeichen abgestimmt, auf Antrag kann auch geheim abgestimmt werden.

 

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.

 

Die Mitgliederversammlung ist mindestens 2 Wochen vor dem Termin, durch Anschreiben, allen Mitgliedern mitzuteilen.

  

§ 8    Der Vorstand

  

Der Vorstand besteht aus:

 

·         Dem 1.Vorsitzenden

 

·         Dem 2.Vorsitzenden

 

·         Dem Kassierer

 

·         Dem Schriftführer

 

  •   2 Beisitzer

 

·         2 Kassenprüfer

 

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Fanclubs. Er wird vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter mindestens der 1. oder 2.Vorsitzende.

 

Die Mitglieder des Vorstands werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich und nicht begrenzt.

 

Der Kassierer verwaltet die Fanclub-Kasse nach kaufmännischen Grundsätzen. Die Kasse wird am Ende des Geschäftsjahres von 2 Kassenprüfern, die von der Mitgliederversammlung gewählt wurden, geprüft.

 

 

 

§ 9    Beschlussfähigkeit

 

Bei ordnungsgemäßer Einberufung einer Mitgliederversammlung (siehe § 7) ist die Beschlussfähigkeit festzustellen. Diese ist erreicht, wenn mindestens 10 Mitglieder anwesend sind.

  

§ 10   Ende der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft endet:

 

a.       Durch Tod

 

b.      Durch Austritt (jeweils schriftlich zum Ende eines Geschäftsjahres)

 

c.       Durch Ausschluss

 

Zu c) Ausgeschlossen werden Mitglieder wenn:

 

1.      Länger als 6 Monate kein Beitritt bezahlt wurde.

 

2.      Sie vorsätzlich gegen die Satzung oder die, in ihr festgehaltenen, Interessen des Fanclubs verstoßen.

 

3.      Sie grob fahrlässig das Ansehen des Fanclubs schädigen oder die Kameradschaft ernsthaft gefährden.

 

Das betroffene Mitglied ist in allen Fällen vom Vorstand anzuhören, welcher dann einen Beschluss fast.

 

Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden sämtliche damit verbundenen Anrechte an dem Fanclub.

  

 

§ 11 Auflösung des Fanclubs

 

Die Auflösung des Fanclubs erfolgt durch den Beschluss einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, wobei 3/4 der abgegebenen Stimmen für die Auflösung stimmen müssen.

 

In einem solchen Fall wird das Vermögen des Fanclubs je zur Hälfte an die Jugendabteilung des Ballspielverein Borussia Dortmund 1909 und einem karitativen Zweck der Gemeinde Driedorf überwiesen.

 

 

§ 12 Distanzierung gegenüber Gewalt, Rassismus und Diskriminierung

Der Fanclub „Westerwald-Borussen09" distanziert sich ganz klar und in vollem Umfang von Gewalt, Rassismus, Diskriminierung und anderen abscheulichen Verhaltensweisen. Sollte ein Vereinsmitglied dennoch nachweislich eine der hier genannten Verhaltensweisen an den Tag legen, erfolgt nach Anhörung der betreffenden Person vor dem Vorstand der sofortige Ausschluss aus dem Verein.